Allgemeine Geschäftsbedinungen von der Langerwehe Hüpfburgen & Event GbR | www.huepfburg-mieten.net

Dieses sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Langerwehe Hüpfburgen
& Event GbR. Vermieter und Vertragspartner des Mieters ist ausschließlich die Langerwehe
Hüpfburgen & Event GbR.

§ 1 Allgemeine Pflichten
Bei Abschluss eines Mietvertrages hat sich der Mieter bei Bedarf durch einen gültigen
Personalausweis oder ein anderes zur eindeutigen Identifikation geeignetes Dokument
(inkl. Adressangaben) auszuweisen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den aufgeführten
Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet,
die Miete wie vereinbart zu zahlen. Der Mietgegenstand ist ordnungs- und vertragsgemäß zu
behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollständig
zurückzugeben (dazu siehe § 8).
§ 2 Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände werden nur derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet.

Der Mieter ist verpflichtet,
a) vor Inbetriebnahme des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung
sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und umzusetzen, sich bei Rückfragen unverzüglich an den
Vermieter zu wenden;
b) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen;
c) für sach- und fachgerechte Wartung des Mietgegenstandes zu sorgen, insbesondere Betriebsstoffe
d) Reinigungsmittel nur wie Beschrieben verwendet
e) den Mietgegenstand ausreichend vor unbefugter Dritter zu schützen, insbesondere Diebstahl

§ 3 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter. Soweit nichts anders vereinbart wurden ist,
gilt unser Mietzeitraum für einen Tag (8:00-21:00 Uhr). Eine Verlängerung des Mietzeitraumes ist nach Rücksprach mit der
Langerwehe Hüpfburgen & Event GbR möglich.

§ 4 Übergabe des Mietgegenstandes
Mit Übergabe des Mietgegenstandes und der Unterschrift des Mieters bestätigt er, dass er vom Vermieter ausführlich über Einsatzzweck, Sicherheitsmaßnahmen und Gefahren informiert worden ist. Ebenso bestätigt der Mieter, dass ihm das Gerät in technisch einwandfreiem Zustand übergeben wurde.

Mit der Übergabe geht die Obhutspflicht bezüglich der Mietsache auf den Mieter über, sie endet mit der vertragsgemäßen Rückgabe (siehe § 8).

§ 5 Mietpreis, Angebot und Zahlung der Miete
Grundlage für die Berechnung unserer Miete ist ausschließlich der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis. Preisangaben auf unserer Homepage www.huepefburg-mieten.net oder auf ausgelegten Flyern sind nur unverbindliche Preisangaben. Anfragen werden von uns erst schriftlich bestätigt. Die angegebenen Preise sind, sofern nicht anders vermerkt ist, Tagesmietpreise (8:00-21:00 Uhr).
Die Zahlung der Miete ist in bar zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

Sollte eine Mahnung anfallen, ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit (§ 2) an den Vermieter zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Mietpreis pro Tag nachberechnen.

§ 6 Mängel des Mietgegenstandes
Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter mit dem Vermieter zusammen, die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen auf dem Mietvertragsformular zu vermerken. Gut erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im bei Übergabe dokumentiert werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden.

§ 7 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten und Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten.

§ 8 Rückgabe des Mietgegenstands, Schadensersatz
Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt und gereinigt mit allen Dingen die im Mietvertrag aufgeführt worden sind an den Vermieter zurückzugeben. BEI VERSCHMUTZUNG BERECHNEN WIR EINE REINIGUNGSGEBÜHR IN HÖHE VON 50€zzgl. Mwst.

Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgegeben und insbesondere Verletzungen der Pflichten nach § 6 dieser AGB festgestellt, hat der Vermieter ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB.

Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder im Fall eines Totalschadens am Mietgegenstand auf dessen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für entstehenden Kosten und Mietausfälle.

§ 9 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände
Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe an den Mieter und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.

§ 10 Kündigung
Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Werktag von beiden Partei ordentlich kündbar.

§ 11 Haftungsbegrenzung des Vermieters
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere der Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei
– grobem Verschulden des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
– schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder

Die Langerwehe Hüpfburgen & Event GbR haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

§ 12 Reservierungen
Mündliche und telefonische Absprachen, Bestellungen und Angebote gelten als nicht verbindlich. Alle Angebote, Reservierungen oder Bestellungen erfolgen ausschließlich schriftlich über das Buchungssystem auf unserer Homepage. Wwww.huepfburg-mieten.net.
Eine Reservierung ist erst mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung abgeschlossen.

§ 13 Datenschutz
Der Vermieter richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch in unserer Datenbank gespeichert, verarbeitet und übertragen werden. Der Vermieter sichert dem Mieter zu, dass darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden. Der Mieter hat das Recht unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes seine gespeicherten personenbezogenen Daten einzusehen und ggf. diese, sofern kein aktiver Mietvertrag besteht, löschen zu lassen.
Ohne vollständige Erfassung der vertragsbezogenen, persönlichen Daten des Mieters kann kein gültiger Mietvertrag geschlossen werden.

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für evtl. Auseinandersetzungen aus dieser Vereinbarung ist Düren